Kirchliche Unterweisung
Ihre Ansprechperson

Fachstelle KUW-Kinder Jugend
Dorfstrasse 5, 3506 Grosshöchstetten
Tel. 031 711 28 87
sozialdiakonie@kggrosshoechstetten.ch
Grundsätzliches zur kirchlichen Unterweisung
- Die Kirchliche Unterweisung versteht sich als konfessioneller Unterricht. Dieser beinhaltet Themen, welche die Kirche und das Leben als Mitglied der christlichen Kirche betreffen.
- Die Kirchliche Unterweisung beachtet den Erlebnisraum der Kinder und Jugendlichen und vermittelt christliche Werte und Inhalte dem Alter entsprechend.
- Anliegen und Probleme von Kindern und Jugendlichen finden im KUW Gehör
- Die Unterrichtspersonen pflegen den Kontakt zur Schule und zu den Eltern/Erziehungsberechtigten.
- Für die Kirchliche Unterweisung werden die Kinder durch die Eltern/Erziehungsberechtigten angemeldet.
- Das Konzept stützt sich auf das Volksschulgesetz des Kantons Bern (Art. 16) die Kirchenordnung der Reformierten Kirche Bern-Jura-Solothurn, die Verordnung über die Kirchliche Unterweisung (12.01.1994) und die Wegleitung für die Kirchliche Unterweisung (01.01.1999)
In schwierigen KUW-Situationen ziehen die Unterrichtspersonen die jeweilige Ressortverantwortliche KUW der Pfarrkreiskommission und/oder die Präsidentin der KUW-Kommission bei.
Weitere Informationen zu den KUW- und KKJ-Verantwortlichen finden Sie hier
Für weitere Informationen bezüglich des KUW-Inhaltes, der Daten und Themenkurse siehe unter den jeweiligen Pfarrkreisen.