Kirchliche Unterweisung

Ihre Ansprechperson

Fachstelle KUW-Kinder Jugend
Dorfstrasse 5, 3506 Grosshöchstetten
Tel. 031 711 28 87
sozialdiakonie@kggrosshoechstetten.ch

Grundsätzliches zur kirchlichen Unterweisung

 

  • Die Kirchliche Unterweisung versteht sich als konfessioneller Unterricht. Dieser beinhaltet Themen, welche die Kirche und das Leben als Mitglied der christlichen Kirche betreffen.
  • Die Kirchliche Unterweisung beachtet den Erlebnisraum der Kinder und Jugendlichen und vermittelt christliche Werte und Inhalte dem Alter entsprechend.
  • Anliegen und Probleme von Kindern und Jugendlichen finden im KUW Gehör
  • Die Unterrichtspersonen pflegen den Kontakt zur Schule und zu den Eltern/Erziehungsberechtigten.
  • Für die Kirchliche Unterweisung werden die Kinder durch die Eltern/Erziehungsberechtigten angemeldet.
  • Das Konzept stützt sich auf das Volksschulgesetz des Kantons Bern (Art. 16) die Kirchenordnung der Reformierten Kirche Bern-Jura-Solothurn, die Verordnung über die Kirchliche Unterweisung (12.01.1994) und die Wegleitung für die Kirchliche Unterweisung (01.01.1999)


In schwierigen KUW-Situationen ziehen die Unterrichtspersonen die jeweilige Ressortverantwortliche KUW der Pfarrkreiskommission und/oder die Präsidentin der KUW-Kommission bei.

Für weitere Informationen bezüglich des KUW-Inhaltes, der Daten und Themenkurse siehe unter den jeweiligen Pfarrkreisen.


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